Pressekonferenz zur anstehenden Klage vor dem Verfassungsgericht
Die Rechtmäßigkeit und der Sinn des Rettungsschirms für angeschlagene Euro Staaten ist stark umstritten.
Die Bail-Out Klausel aus dem Vertrag von Lissabon ist ein klares Verbot dafür, dass Staaten für andere Staaten haften.
Es werden Zweifel an dem Ziel der eingeleiteten Rettungsaktionen für Griechenland laut. Diese Rettungsaktionen dienen nicht primär der Währungsstabilität, sondern er stelle eine Haftungsübernahme der Verbindlichkeiten von Gläubigerbanken – auch deutschen - dar, da diese untere anderen Umständen einen Totalverlust zu verzeichnen hätten.
Dabei soll den agierenden Politikern keine Bösartigkeit unterstellt werden.
Vier Professoren haben bereits 1998 eine Verfassungsklage gegen den Euro erhoben. Die Klage wurde um eine Verfassungsbeschwerde gegen die deutschen Finanzhilfen an Griechenland (das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz vom 07.05.2010) und gegen den Rettungsschirm der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten des Euroraums erweitert. |