Gerade hier in Deutschland sind die Zweifel und Gegenwehr an diesem Finanzinstrument hoch. Deutschland bürgt für 190 Milliarden Euro der Kreditsumme und muss in den nächsten Jahren eine Bareinlage von 22,67 Milliarden Euro leisten. Die Schuldenlast der Bundesrepublik steigt damit in neue Dimensionen. Schulden für die nicht nur unsere Generation zahlen wird, sondern auch noch zukünftige Generationen. Schon heute flüchten immer Leistungsträger in das Ausland und möchten diese Last nicht tragen.
Das Versprechen der Kanzlerin, dass kein Euro Land im Stich gelassen wird, stellt eine finanzielle Verpflichtung für die Gegenwart und Zukunft da und ist ohne Limit gesetzt. Vielmehr wird eine grenzenlose Hilfe versprochen.
Schon heute werden wir mit den Folgen dieser Versprechen konfrontiert. Die uns versprochenen Steuersenkungen wird es nicht geben, sondern der Bürger wird auf lange Sicht immer höhere Abgaben an den Staat leisten müssen – ohne einen Nutzen davon zu haben.
Die finanziellen Mittel für Ausgaben in eine bessere Schulbildung, ein besseres Sozialsystem oder Straßen werden immer knapper werden bei steigenden Abgaben an den Staat. Für die nachfolgenden Generationen werden die Belastungen ungleich hoch sein. Die Zukunftschancen werden schrumpfen und die Abgabenlast immer weiter steigen.
Das Wahlversprechen, einer weiteren Staatsverschuldung entgegen zu wirken, wird nicht gehalten. In den vergangen Jahren ist die Höhe der Schulden Deutschlands weiter in die Höhe schnellt. Eine unfassbare Höhe von 2 Billionen Euro ist erreicht und in die versteckten Schulden aus dem Sozialsystem sind dabei noch nicht berücksichtigt. Die Verpflichtungen aus dem neuen Rettungsschirm kommen jetzt nochmal oben drauf. Neue Kredite werden benötigt, um den Schuldendienst leisten zu können. Noch ist die Bonität der Bundesrepublik unangetastet, aber wie lange noch? Die Zahlungsfähigkeit eines Staates gibt es nicht als Geschenk, sondern ergibt sich aus der Leistungsfähigkeit seiner Bürger.
Derzeitige Leistungsträger werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Die entstehenden Lücken können kaum wieder besetzt werden, da es immer weniger Schulabgänger auf dem Arbeitsmarkt gibt, die einer qualifizierten Arbeit nachgehen können. Junge Menschen, die eine gewisse Bildung haben und zur Leistung fähig wären, wandern ab und flüchten vor der hier zu zahlenden Zeche. Es drohen ein Fachkräftemangel und ein Kollaps des Sozialsystems.
Schon heute gibt der Staat ungleich viel mehr Gelder für soziale Leistungen aus, als für Bildung. Die Investitionen in die Zukunft - gut ausgebildete Menschen, die zur Leistung fähig sind - werden vernachlässigt. Ein fataler Fehler, da gerade gut ausgebildete Kinder unsere Zukunft sind und die Füße, auf denen eine Gesellschaft steht. Viele Schulabgänger gelten heute bereits als nicht ausbildungsreif, ein kleines Problem für den Betroffenen, aber ein großes für die Gesellschaft, da von dem Betroffenen keine Leistung erbracht werden kann, die für die Zukunft unserer Gesellschaft bitter nötig wäre und er auf der anderen Seite auf Sozialleistungen des Staates angewiesen ist. Eine Last, die kaum noch von den folgenden Steuerzahlern zu tragen ist.
Ein Abwandern von möglichen Leistungsträgern in Hinsicht auf die hier zu zahlende Rechnung ist meines Erachtens verständlich. Der weltweite Konkurrenzkampf um qualifizierte Arbeiter, Fachkräfte und Akademiker lockt und Reiselustige werden in anderen Ländern mit offenen Armen aufgenommen. In Deutschland hingegen wird die Zuwanderung von Fachkräften weiterhin durch die Politik blockiert.
Die neuen Beschlüsse zur Rettung des Euro gefährden demnach nicht nur die Zukunft Deutschlands, sondern stellen für den gesamten Euro Raum ein erhöhtes Risiko dar. Die Stabilität des Euro ist maßgeblich von dem größten Bürgen des Rettungsschirms abhängig, der derzeit noch größten Wirtschaftsmacht im Euro Raum – von Deutschland.
Art. 109 (3) Grundgesetz
Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus
Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung
symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden
konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder
außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die
staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. Für die Ausnahmeregelung
ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die nähere Ausgestaltung regelt
für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen
ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen
Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte
der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der
Maßgabe, dass Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten
zugelassen werden.
Art. 115 (2) Grundgesetz
Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten
auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35
vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.
Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung
die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf- und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen.
Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 3
zulässigen Kreditobergrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst; Belastungen, die
den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt
überschreiten, sind konjunkturgerecht zurückzuführen. Näheres, insbesondere
die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen und
das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme
unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung auf der Grundlage eines
Konjunkturbereinigungsverfahrens sowie die Kontrolle und den Ausgleich von Abweichungen
der tatsächlichen Kreditaufnahme von der Regelgrenze, regelt ein Bundesgesetz. Im Falle
von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle
des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können
diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder
des Bundestages überschritten werden. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu
verbinden. Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines
angemessenen Zeitraumes zu erfolgen. |